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Das Landratsamt Fürstenfeldbruck stellt ein

Sachbearbeiter/-in im Bereich Vormundschaften (m/w/d)

für das Referat 32-2 - [Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss]

in Teilzeit mit 30 Wochenstunden

- Referenz-Nr.: 2023/32-2/114 -

IHRE AUFGABEN

  • Gesetzliche Vertretung von minderjährigen Kindern und Jugendlichen sowie unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Rahmen von Vormundschaften und Pflegeschaften
  • regelmäßige Mündelkontakte
  • Zusammenarbeit mit und Berichterstattung an das Familiengericht
  • Vertretung der Mündel in familiengerichtlichen Verfahren sowie allen erforderlichen Rechtsgeschäften
  • selbständige Wahrnehmung von Gerichtsterminen und Korrespondenz mit Rechtsanwälten
  • Klärung von unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten des Mündels

IHR PROFIL

Sie passen hervorragend in unser Team, wenn Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Beschäftigte mit erfolgreich abgelegtem Beschäftigtenlehrgang II oder Dipl. Sozialpädagoge/in (FH) oder Diplomjurist
  • Entscheidungsfähigkeit und die Bereitschaft, intensiven Kontakt mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu pflegen.
  • Gute Kenntnisse und sicherer Umgang mit MS Office und die Bereitschaft, sich in unsere Fachsoftware einzuarbeiten
  • Lösungsorientierte Denkweise
  • sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit auf Deutsch
  • Besitz des Führerscheins der Klasse B und die Bereitschaft das Privat-KFZ für Dienstfahrten (gegen Kilometerpauschale) bereitzustellen
  • Bereitschaft, sich im Familienrecht überdurchschnittliche Kenntnisse anzueignen

UNSER ANGEBOT

  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 10 TVöD bzw. S15
  • Zahlung der Großraumzulage
  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit bei einem der größten Arbeitgeber im Landkreis

Neugierig geworden?

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen:

Herr König 08141-519 908
Frau Niederreiter 08141-519 278

Bewerbungen sind bis zum 08.10.2023 über unser digitales Bewerbungsportal möglich.
Auf anderen Wegen eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
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